In der Zeit vor den Osterferien werden die schriftlichen Abiturprüfungen durchgeführt. In dieser Zeit kann es gehäuft zu Raum- und Stundenplanänderungen kommen. Ihren älteren Mitschülern zuliebe werden die Schülerinnen und Schüler an diesen Tagen um besondere Ruhe und Rücksichtnahme gebeten. Der Termin für das mündliche Abitur liegt meist Ende Mai. An den zwei Prüfungstagen fällt aus organisatorischen Gründen üblicherweise der Unterricht für die anderen Schüler aus!
An der Stormarnschule werden der „Erste allgemeinbildende Schulabschluss“ (ESA) mit der Versetzung von der 9. Jahrgangsstufe in die 10. Jahrgangsstufe und der „Mittlere Schulabschluss“ (MSA) mit der Versetzung von der 10. Jahrgangsstufe in die 11. Jahrgangsstufe erreicht. Es gelten hierfür die für die Jahrgangsstufe in der Verordnung festgelegten Voraussetzungen für eine Versetzung.
Der „Schulische Teil der Fachhochschulreife“ wird unter bestimmten Voraussetzungen am Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase (nach Q1) mit den Semesternoten erreicht.
Das Abitur wird nach den aktuell für den jeweiligen Jahrgang geltenden Bestimmungen der Oberstufenverordnung (OAPVA) erreicht. Hierbei fließen als Leistungen bestimmte Ergebnisse der Halbjahresnoten (Block I) und die schriftlichen und mündlichen Abiturprüfungsergebnisse (Block II) ein. Außerdem kann auch eine „Besondere Lernleistung“ Teil der einzubringenden Leistungen (Block I oder Block II) sein.
Anmeldungen für die neuen 5. Klassen nimmt das Sekretariat jedes Frühjahr zu festgelegten Zeiten entgegen. Das Anmeldeformular steht zum Download bereit. Anmeldungen zu höheren Klassen sind jederzeit möglich (dasselbe Formular).
In der Stormarnschule werden verschiedene AGs angeboten. Die Teilnahme ist freiwillig, sie finden in der Regel am Nachmittag statt. Die AGs werden im allgemeinen von Lehrkräften betreut. Informationen zu den AGs finden Sie hier.
In der Mittel- und Oberstufe finden vielfältige Aktivitäten zur Berufsorientierung statt. Dazu gehören mehrwöchige Praktika sowie eine von Eltern ins Leben gerufene besondere jährliche Veranstaltung, der Infotag Arbeitswelt. Dabei handelt es sich um ein Pflichtveranstaltung für alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 8 an einem Samstag Vormittag.
Informationen des Berufsberaters der Agentur für Arbeit
Den Schulen in Schleswig-Holstein stehen pro Schuljahr meist 1-3 bewegliche Ferientage zur Verfügung. Die Termine dafür werden von der Schulkonferenz in jedem Jahr neu festgelegt. Dies geschieht in der Regel in Abstimmung mit den anderen Schulen am Ort - völlige Übereinstimmung wird es aber nicht immer geben. Die jeweiligen Termine werden über die Klassenlehrer bekannt gegeben und finden sich auch in der Terminliste auf den Schulwebseiten.
Gem. § 11 SchulG besteht für jede/n Schüler/in die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht. Eine Beurlaubung ist daher nur in absolut begründeten Ausnahmefällen (z.B. Schließung des Haushalts, medizinische Gründe, Todesfall) möglich. Von Anträgen, die den Zweck möglicher Kosteneinsparungen bei der Urlaubsplanung haben, bittet die Schulleitung abzusehen.
Zum Beginn des Schuljahres 2002/2003 wurde erstmals in den 5. Klassen bilingualer Unterricht vorbereitet. Seit dem Schuljahr 2004/05 wird in der 7. Klasse das Fach Erdkunde oder Geschichte für eine (klassenübergreifende) Lerngruppe auf Englisch unterrichtet. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Stormarnschule verfügt über eine Cafeteria, die die Schüler mit Snacks und Mittagessen versorgt. Der aktuelle Speiseplan ist auf der Startseite zu finden.
An der Stormarnschule gibt es für die unterschiedlichen Altersstufen verschiedene Angebote, in einem Chor mitzusingen. Für die Schüler der 5. und 6. Klassen findet der Unterricht zur Zeit in zwei Randstunden am Vormittag statt. Die Proben für den Mittelstufenchor liegen am Montag nachmittag, ebenso, im Anschluss daran, für den Jugendkammerchor. Regelmäßig vor Weihnachten und vor den Sommerferien finden öffentliche Konzerte im Eduard-Söring-Saal der Stormarnschule statt.
Auf Elternabenden treffen sich die Eltern und Lehrer einer Klasse, um sich über ihre Kinder, den Unterricht, eventuelle Probleme etc. zu informieren und auszutauschen. Gelegentlich informiert auch die Schülervertretung über aktuelle Vorhaben. Alle zwei Jahre werden auf dem ersten Elternabend des Schuljahres die Mitglieder des Klassenelternbeirats gewählt. Der oder die Vorsitzende des Klassenelternbeirates lädt zu den Elternabenden ein. Laut Schulgesetz soll mindestens einmal im Halbjahr ein Elternabend stattfinden.
Nach den Halbjahreszeugnissen bietet die Schule in der Regel einen Elternsprechtag an. An diesem Tag stehen die Lehrer/innen für kürzere Einzelgespräche zur Verfügung - die Eltern können sich in die Sprechzeitenlisten der Lehrkräfte eintragen. Ausführlichere Gespräche sollten jedoch gesondert verabredet werden. Zu solchen Gesprächen stehen die Lehrer nach Rücksprache selbstverständlich jederzeit während des Schuljahres zur Verfügung.
Die Interessen der Eltern an der Schule werden durch die Elternvertreter wahrgenommen. Basis der Elternvertretung sind die Mitglieder der Klassenelternbeiräte, die alle zwei Jahre zu Beginn des Schuljahres von den Eltern jeder Klasse gewählt werden. Die Klassenelternbeiräte wählen je eine/n Stimmberechtigte/n für den Schulelternbeirat, der sich mindestens zweimal im Jahr trifft. Der Schulelternbeirat bestimmt außerdem die Delegierten der Elternschaft für die Schulkonferenz.
Jedes Fernbleiben eines Schülers/einer Schülerin vom Unterricht (auch wenn es nur eine Stunde ist) muss durch einen Erziehungsberechtigten entschuldigt werden. Zu diesem Zweck genügt ein formloses Schreiben an den Klassenlehrer. Ist ein Kind länger erkrankt, sind die Eltern verpflichtet, die Schule oder den Klassenlehrer spätestens am dritten Tag per Mail davon zu unterrichten. s.auch Beurlaubungen/ Krankmeldungen.
In der Oberstufe gelten etwas andere Verfahren, über die die Schüler und Schülerinnen zu gegebener Zeit informiert werden.
Für jedes an der Schule unterrichtete Fach hat eine der Fachlehrkräfte die Fachbereichsleitung. Er oder sie leitet in der Regel die betreffende Fachkonferenz. Die aktuellen Fachbereichsleiterinnen oder Fachbereichleiter finden Sie hier.
Die Fachkonferenzen setzen sich zusammen aus den Lehrkräften, die das jeweilige Fach an der Schule unterrichten, und je zwei Eltern- und zwei Schülervertreter, die durch den Schulelternbeirat bzw. das Schülerparlament entsandt werden. Mitglied ist außerdem die Schulleiterin.
In den Fachkonferenzen werden fachspezifische Fragen besprochen. Themen sind etwa die Umsetzung und Ausgestaltung der Lehrpläne, die Auswahl von Büchern und Lehrmaterial und die Fortbildung der Lehrkräfte. Die Einladung zu den Fachkonferenzen erfolgt durch den Fachbereichsleiter als Fachkonferenzvorsitzenden; die Konferenzen sollen mindestens zweimal im Schuljahr einberufen werden.
Jeder Schüler der Schule darf mit dem Fahrrad zur Schule kommen. Hinter der neuen Turnhalle und auf dem Schulhof stehen ausreichend Fahrradständer bereit - an anderer Stelle dürfen die Räder nicht abgestellt werden! Die Fahrradständer am Parkplatz Waldstraße sind während des Vormittages ausschließlich für die Lehrkräfte und für Gäste reserviert.
Die Formulare für den Schulalltag erhält man im Sekretariat. Hier gibt es die Formulare zum Herunterladen.
Erste Fremdsprache ist für alle Schüler der 5. Klassen Englisch. Zu Beginn der 7. Klasse besteht Wahlfreiheit zwischen den Sprachen Latein oder Französisch - die Schüler und Schülerinnen werden dann entsprechend ihrer Wahl in neue Klassen eingeteilt, wobei auch sprachlich gemischte Klassen entstehen können. Die jeweils nicht gewählte Sprache kann, soweit sich genügend Interessierte finden, in der 9. Klasse hinzu gewählt werden. Weitere Sprachen (z.B. Spanisch, Altgriechisch) werden bei genügender Zahl Interessenten als Arbeitsgemeinschaften angeboten.
Informationen des IQSH zum Thema Fremdsprachenwahl
Seit Juni 2008 ist es verboten, Handys und andere persönliche elektronische Geräte in der Schule zu benutzen. Wenn es unbedingt nötig ist sie mitzubringen, dürfen sie nicht eingeschaltet sein. Bei Klassenarbeiten müssen sie beim Lehrer abgegeben werden. Wird bei einem Schüler oder einer Schülerin bei einer Klassenarbeit ein Handy gefunden, wird das als Betrugsversuch gewertet. Im Ausnahmefall darf in Anwesenheit einer Lehrkraft ein Handy benutzt werden.
Für die Oberstufe gelten andere Regeln.
Hausaufgabenbetreuung
Hilfe Annehmen und Bestehen!
montags bis donnerstags von 14.00 – 15.00 Uhr in Raum D
Liebe Eltern der 5. und 6. Klassen,
wir freuen uns, Ihnen und Ihren Kindern auch in diesem Schuljahr eine Hausaufgabenbetreuung anbieten zu können, welche montags bis donnerstags von 14.00 – 15.00 Uhr stattfindet.
Geleitet wird diese, wie auch in den letzten Jahren, von einem Team aus engagierten Schülerinnen und Schülern der 9. bis 11. Klassen sowie Frau Dr. Schneider – Geest und Frau Völkel.
Beginn: Montag, 9.9.2024
Ablauf der Betreuung:
14.00 Uhr Selbstständiges Einfinden der SchülerInnen in Raum D
Beginn der Hausaufgabenbetreuung
15.00 Uhr Gemeinsames Ende der HAB
An der HAB teilnehmen können Kinder der Klassenstufen 5 – 6. Nach Absprache können auch ältere SchülerInnen teilnehmen.
Anmeldebögen erhalten Sie über die KlassenlehrerInnen und auf der homepage der Stormarnschule hier ( oder unter Infos → Formulare).
Kontakt: anja.voelkel@schule-sh.de
(Koordinatorin der Hausaufgabenbetreuung)
An der Stormarnschule sind drei Hausmeister beschäftigt. Die Hausmeisterloge befindet sich neben dem Haupteingang der Schule gegenüber der neuen Turnhalle. In der Regel ist immer einer der drei Hausmeister in der Schule anzutreffen.
Die Hausmeister sind in der Zeit von 6.00 Uhr - 22.00 Uhr auch telefonisch zu erreichen. Rufnummern: 04102/880315 bzw. 04102/880329.
Der Verein Jugendorchester Ahrensburg e. V. verleiht Orchesterinstrumente aller Art für eine geringe Leihgebühr an Schüler, die ein Instrument erlernen möchten. Bitte wenden Sie sich im Bedarfsfall an das Sekretariat der Jugendmusik, Tel. 04102/880316.
Jedes Jahr wird ein Jahrbuch von meist knapp 100 Seiten im Format DIN A4 veröffentlicht.
Die Eltern einer Klasse wählen aus ihrer Mitte zu Beginn des Schuljahres für jeweils zwei Jahre ihre Elternvertreter, den Klassenelternbeirat. Der Klassenelternbeirat besteht aus einem/einer Vorsitzenden und zwei Vertretern. Der oder die Vorsitzende lädt zu den Elternabenden ein. Der Klassenelternbeirat bestimmt aus den eigenen Reihen das stimmberechtigte Mitglied für den Schulelternbeirat.
Mehrmals während der Schulzeit werden Klassen- bzw. Jahrgangsfahrten durchgeführt. Dauer und Häufigkeit dieser Fahrten sind durch Richtlinien des Kultusministeriums geregelt und an der Stormarnschule durch die Schulkonferenz wie im Fahrtenkonzept ersichtlich beschlossen. Fahrtenkonzept (pdf)
Kontennummern für die Klassenfahrten:
Klasse 5-6: DE07 2135 2240 0179 2683 47
Klasse 7-9: DE72 2135 2240 0179 2688 26
ab Klasse 10: DE31 2135 2240 0179 2689 82
Sollte Ihr Kind akut erkrankt sein, melden Sie es bitte per Email unter stormarnschule.ahrensburg@schule.landsh.de bis 7.30 Uhr krank. Telefonisch kann eine Krankmeldung zukünftig nicht mehr erfolgen.
Bereits während der Grundschulzeit werden die Schülerinnen und Schüler darauf hin getestet, ob bei ihnen eine Lese-Rechtschreibschwäche (Legasthenie) vorliegt. In Einzelfällen wird eine Legasthenie erst an der weiterführenden Schule deutlich. Ansprechpartner hierfür ist Frau Vierck.
Die Lehrerkonferenz setzt sich aus den Lehrkräften der Schule zusammen und vertritt die Interessen der Lehrerschaft in der Schule. Sie berät und beschließt z. B. über Grundsätze der Koordinierung von Unterrichtsinhalten und -methoden, über Angelegenheiten der Fortbildung der Lehrer und Lehrerinnen und die Anschaffung von Schulbüchern nach Vorschlag der Fachkonferenzen. Außerdem wählt die Lehrerkonferenz aus ihren Reihen die Vertreter und Vertreterinnen des Kollegiums in der Schulkonferenz.
Die Lehrkräfte an der Stormarnschule haben keine besonderen Sprechzeiten. Wenn Sie ein Gespräch mit einer Lehrerin oder einem Lehrer wünschen, so können Sie den Betreffenden jederzeit ansprechen.
Bilder der Fachschaften finden Sie hier.
An der Stormarnschule wird nach den gültigen Lehrplänen für Gymnasien in Schleswig-Holstein unterrichtet. Die Lehrpläne für alle Fächer und Klassenstufen können im Sekretariat eingesehen werden und könnent im Internet nachgelesen werden.
Grundsätzlich besteht für die Ahrensburger Schulen Lernmittelfreiheit. Kleinere Beträge allerdings müssen von den Eltern getragen werden - z.B. für den Kauf von Lektüren für den Deutsch- oder Fremdsprachenunterricht. Einige Nachschlagewerke, die erfahrungsgemäß nicht nur Schulzwecken dienen, müssen ebenfalls selbst bezahlt werden; hierzu gehören ein Atlas und Wörterbücher und Grammatik für den Fremdsprachenunterricht. Beachten Sie bitte auch, dass für den Sportunterricht ein zusätzliches Paar Turnschuhe (für die Halle) angeschafft werden muss, das nicht auf der Straße getragen werden darf.
Musik wird an der Stormarnschule groß geschrieben. Egal, ob man am Musikzweig teilnimmt oder nicht, für jeden gibt es die Möglichkeit, an Chor oder Orchester teilzunehmen, ein Instrument auszuleihen oder sich ausführlich über Unterrichtsmöglichkeiten beraten zu lassen.
An der Stormarnschule besteht die Möglichkeit, neben dem normalen Schulunterricht eine vertiefte Musikausbildung in Theorie und Praxis zu erhalten. Die Unterrichtsstunden zu dieser Ausbildung sind in den allgemeinen Schulunterricht integriert, die Schüler des Musikzweiges sind nicht in gesonderten Musikklassen zusammengefasst.
Informationen zur Oberstufe finden Sie hier
Schüler, die ein Orchesterinstrument spielen, haben bei entsprechender Eignung die Möglichkeit, in einem der drei Schulorchester mitzuspielen. Die Jüngsten spielen in der Regel im so genannten Freitagsorchester (Proben am Freitag, 15.00 - 16.30 Uhr), Fortgeschrittene im Mittwochsorchester (Proben am Mittwoch, 17.00 - 19.00 Uhr). Das Orchester mit dem höchsten Niveau ist das Jugendsinfonieorchester Ahrensburg (Proben am Freitag, 17.00 - 20.00 Uhr), das regelmäßig auch in der Laeiszhalle in Hamburg auftritt und Konzertreisen ins In- und Ausland unternimmt.
Die Stormarnschule unterhält derzeit zu zwei ausländischen Schulen engere Beziehungen. Schon seit vielen Jahren besteht eine Schulpartnerschaft mit einer französischen Schule. Von den Schülern, die Französisch als zweite Fremdsprache gewählt haben, fährt regelmäßig - in der Regel im Herbst - eine größere Gruppe für zwei Wochen nach Frankreich; meist im Frühjahr findet ein Gegenbesuch französischer Schüler statt.
Im Jahre 1997 wurde auch einer Verbindung zu einer polnischen Schule im Raum Danzig hergestellt. Interessierte Schüler können im 11./12.Jahrgang an einem einwöchigen Austausch teilnehmen. Wegen der Corona-Pandemie ruht dieser Austausch momentan.
Das Rauchen ist in der Schule und auf dem Gelände der Schule niemandem erlaubt.
Der Schulelternbeirat (SEB) setzt sich zusammen aus den stimmberechtigten Vertretern der Klassenelternbeiräte und der Jahrgangsbeiräte. Er trifft sich mindestens zweimal im Schuljahr, um Informationen auszutauschen und die Anliegen der Elternschaft an der Schule zu diskutieren. Der Schulelternbeirat wählt den Vorsitzenden/die Vorsitzende und weitere Mitglieder aus seiner Mitte. Diese bilden den Vorstand des Schulelternbeirates. Des weiteren bestimmt der SEB aus seiner Mitte die Mitglieder, die die Interessen der Elternschaft in der Schulkonferenz, in den Fachkonferenzen und im Kreiselternbeirat vertreten.
Die Sitzungen des Schulelternbeirates sind schulöffentlich, schauen Sie bei Interesse ruhig einmal vorbei. Die Protokolle der Sitzungen können Sie bei den Elternvertretern oder im Sekretariat der Schule einsehen. Weitere Informationen zum SEB finden Sie hier.
Die Schulkonferenz ist das oberste Beschlussgremium der Schule. Alle für die Schule wichtigen Themen werden hier von Lehrern, Eltern und Schülern diskutiert und entschieden. Hierzu gehören etwa Grundsatzfragen der Anwendung von Rahmenrichtlinien und Lehrplänen und der Lehrmethoden, die Schulordnung, die Festlegung der täglichen Unterrichtszeit und der Unterrichtstage in der Woche und die Bestimmung der beweglichen Ferientage (vgl. weitergehend § 63 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz).
Vorsitzende der Schulkonferenz ist die Schulleiterin. Mitglieder sind außerdem elf Lehrer/innen (entsandt durch die Lehrerkonferenz), zwölf Schüler/innen (entsandt vom Schülerparlament, mindestens im 8. Jahrgang) und zwölf Eltern (entsandt durch den Schulelternbeirat). Die Schulkonferenz wird mindestens zweimal im Schuljahr durch den Vorsitzenden einberufen.
Die Sitzungen der Schulkonferenz sind schulöffentlich. Die Protokolle der Sitzungen können bei den Elternvertretern oder im Sekretariat der Schule eingesehen werden.
Kommissarische Leiterin der Stormarnschule ist Frau Manuela von Werder. Sie hat ihr Büro neben dem Schulsekretariat im 1. Stock des Altbaus. Termine bitte über das Schulsekretariat (Tel. 04102/88030; Fax 04102/880330) vereinbaren.
Die Schulkonferenz der Stormarnschule hat zum Ende des Schuljahres 2001/2002 ein Schulprogramm gemäß der Vorschrift des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes verabschiedet. Das Schulprogramm beschreibt das individuelle Profil unserer Schule und selbst gesteckte Arbeitsziele, die über die behördenmäßig festgelegten Vorgaben (z.B. Lehrpläne) hinausgehen. Das Schulprogramm wird in Zukunft kontinuierlich fortgeschrieben, die Schulpraxis wird an den gesetzten Zielen gemessen.
Der Schulverein der Stormarnschule wurde gegründet, um die Schule bei ihren vielfältigen Aufgaben unterstützen zu können. Der Schulverein gibt unter anderem Zuschüsse zu Klassenfahrten und hilft bei der Anschaffung von Musikinstrumenten und Geräten für den naturwissenschaftlichen Unterricht.
Um seine Aufgaben erfüllen zu können, ist der Schulverein auf die Unterstützung der Eltern angewiesen. Die Spenden (die auch zweckgebunden sein können) sind abzugsfähig. Der Verein unterhält sein Konto bei der Sparkasse Holstein, IBAN: DE 73213522400090179352 BIC: NOLADE21HOL
Ab der 9. Jahrgangsstufe ist ein Schüleraustausch ins Ausland möglich. Die Schüler und Schülerinnen werden rechtzeitig über anstehende Möglichkeiten informiert und bei Bedarf persönlich beraten.
Das Schülerparlament besteht aus den gewählten Klassen- und Jahrgangssprecher/innen. Am Anfang eines jeden Schuljahres wählt das Schülerparlament eine Präsidentin oder einen Präsidenten, das Schülersprecher-Team und die Vertreter der Schülerschaft für die Fachkonferenzen und die Schulkonferenz. Auch weitere Ämter der Schülervertretung werden besetzt.
Im Schülerparlament werden die Schülerinnen und Schüler betreffenden Probleme an der Schule diskutiert und Informationen ausgetauscht. Das Schülerparlament bestimmt damit die Grundlagen der Arbeit der Schülervertretung.
Um den Schülerinnen und Schülern der 5. Klassen die Eingewöhnung zu erleichtern, werden diesen Klassen jeweils zwei Paten zur Seite gestellt. Bei allen kleinen oder größeren Problemen, aber auch bei Klassenfesten und Ausflügen stehen die Paten den jüngeren Schülern unterstützend zur Seite.
Am Anfang eines jeden Schuljahres wird vom Schülerparlament ein Team aus etwa drei Schülerinnen und Schülern als Schülersprecher/innen gewählt. Sie müssen mindestens den 8. Jahrgang besuchen und leiten die Arbeit der Schülervertretung. Schülersprecher und Schülersprecherinnen vertreten die Interessen der Schülerschaft an der Schule.
Die Schülervertretung vertritt die Interessen der Schüler und Schülerinnen an der Schule. Mitglieder sind die Schülersprecher/innen und weitere Kabinettsmitglieder mit unterschiedlichen Aufgaben. Sie treffen sich regelmäßig im SV-Büro. An der Arbeit der SV (Teilnahme an Sitzungen, Organisation von Festen, Mitwirkung bei der Gestaltung des Schullebens) kann sich jeder Schüler und jede Schülerin beteiligen, der oder die Spaß und Interesse daran hat - bitte im SV-Büro melden!
Durch die Schülervertretung ist die Schülerschaft der Stormarnschule auch beim Stadtjugendring Ahrensburg und im Kinder- und Jugendbeirat vertreten. Durch ihn nehmen die Kinder und Jugendlichen Einfluss auf die Ahrensburger Kommunalpolitik.
Das Schulsekretariat befindet sich im 1 . Stock des Altbaus direkt neben dem Lehrerzimmer. Die Schulsekretärinnen, Frau Doris Wenzlawski und Frau Anja Groth, sind wochentags in der Zeit von 7.30 Uhr bis 12Uhr und 13 Uhr bis 14 Uhr zu erreichen unter: Tel.: 04102/88030; FAX: 04102/880330, Email-Adresse: stormarnschule.ahrensburg[at]schule.landsh.de.
Das Schulsekretariat ist die zentrale Anlaufstelle für Fragen, Anregungen und bei Problemen jeglicher Art. Hier wird medizinische Ersthilfe geboten und dringende Telefonate mit den Eltern werden ermöglicht. Außerdem können Termine mit der Schulleitung oder der jeweiligen Stufenleitung vereinbart werden. Auch Nachrichten an die Lehrkräfte werden gerne weitergeleitet.
Ab dem Schuljahr 2011/12 können Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse einen Sozialpass erwerben, den sie zusammen mit dem Abitur ausgehändigt bekommen. Dazu müssen sie innerhalb mehrerer Jahre 160 Stunden soziale Arbeit an der Schule auf mehreren Tätigkeitsfeldern nachgewiesen haben. Unter anderem zählen dazu Hausaufgabenhilfe für Jüngere, Mitarbeit in der SV, Hilfe in den Gerätesammlungen der Biologie, Chemie und Physik sowie technische Abwicklung von Schulveranstaltungen. Diese Bescheinigung kann als Zusatzqualifikation bei Bewerbungen vorgelegt werden.
Unterstufe (Klasse 5 und 6): Frau Vierck
Mittelstufe (Klassen 7 – 9):
Oberstufe (Klassen 10 – 12): Frau Schmidt
Die Stufenkoordinatorinnen kümmern sich um übergreifende Belange der jeweiligen Stufe, etwa die Einteilung der Klassen, Information über das Kurssystem etc.
An der Stormarnschule wird der Unterricht im achtjährigen Gymnasium nach der geltenden Stundentafel für Gymnasien in Schleswig-Holstein erteilt. Die Stundentafel gibt an, welche Fächer mit welcher Stundenzahl in den jeweiligen Klassenstufen unterrichtet werden sollen. Durch Lehrermangel (auch bei bestimmten Fächerkombinationen) und organisatorische Probleme kann es zu Streichungen kommen.
Die Unterrichtszeiten finden Sie hier.
Der Verbindungslehrer oder die Verbindungslehrerin wird von der Klassensprecherkonferenz gewählt. Er oder sie ist Ansprechpartner für die Schüler und Schülerinnen, wenn es Probleme gibt, die sie mit anderen Lehrkräften oder auch mit den Eltern nicht besprechen wollen. Informationen werden vertraulich behandelt. Der oder die Verbindungslehrer/in berät und unterstützt die Schülervertretung bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Das Amt der Verbindungslehrkraft nehmen im Schuljahr 2024/25 Frau Nadine Augustinov und Frau Katharina Zumsande gemeinsam wahr.
Der Verein Jugendorchester Ahrensburg e.V. unterstützt die Orchesterarbeit an der Schule und das Jugendorchester vor allem durch die Anschaffung von Orchesterinstrumenten. Darüber hinaus gibt es Zuschüsse zu den vielfältigen Aufgaben der Betreuung der Orchester und zu den verschiedenen Orchesterfahrten und Konzerten.
Um Stundenausfälle zu vermeiden, werden etwa bei Erkrankungen von Lehrkräften Vertretungsstunden erteilt. Wenn möglich, werden Vertretungsstunden durch Lehrkräfte aus dem Klassenkollegium erteilt. Auch bei kurzfristigen Änderungen des Stundenplanes soll es nicht dazu kommen, dass jüngere Schüler und Schülerinnen unangekündigt nach Hause geschickt werden. Der aktuelle Vertretungsplan wird gewöhnlich einen Tag vorher durch Monitore an zwei Orten im Schulgebäude bekannt gegeben, zusätzlich bei webuntis.
Der Vorstand des Schulelternbeirates besteht i.a.R. aus mindestens drei Elternvertretern. Mit einer Amtszeit von zwei Jahre werden der oder die Vorsitzende des Schulelternbeirates und weiteren Vorstandsmitglieder auf der ersten Sitzung des Schulelternbeirates im Schuljahr neu gewählt (siehe auch "Elternvertreter/Elternvertretung"). Hauptaufgaben des Vorstandes des Schulelternbeirates sind es, die Interessen der Elternschaft an der Schule aktiv zu vertreten, Anregungen für die schulinterne Politik zu geben und die Eltern über die Schulbelange informiert zu halten. Hinzu kommt der Kontakt zu Eltern anderer Schulen auf Orts- und Kreisebene.